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| Aktienkategorien | ||
Stammaktien sind in Deutschland üblich und am häufigsten. Es handelt sich dabei in der Regel um Inhaberpapiere, die formlos übertragen werden können. Vorzugsaktien haben bei der Dividendenzahlung einen vorberechtigten Anspruch gegenüber Stammaktien. Weiter gibt es Namensaktien, die auf den Namen des Aktionärs lauten und nur per Indossament übertragbar sind. Die Aktiengesellschaft führt dann ein Aktienregister, in dem alle Aktionäre verzeichnet sind. Eine Variante von Namensaktien sind die vinkulierten Namensaktien, die nur mit Zustimmung des Ausgebers (Schweiz: Verwaltungsrats) auf einen neuen Aktionär übertragbar sind. Der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft behält sich jedoch in diesen Fällen das Recht vor, den Aktionär nicht ins Aktienregister eintragen zu lassen. Der Aktionär hat dann zwar meistens ein Anrecht auf Dividenden, aber nicht auf die Teilnahme an Hauptversammlungen (Ausschluss der Mitgliedschaftsrechte). Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Aktien Analyse Webseite |
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